Beitragsordnung

Beitragsordnung vom 28.08.2016 gemäß Satzung

„3.2 Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, Fördermitgliedern und Ehrenmitgliedern. 11.1 Der Verein finanziert sich durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen. 11.2 Die Mitgliedsbeiträge werden in einer Beitragsordnung geregelt.“

1.Aktive Mitglieder zahlen einen freiwilligen Beitrag.

2.Ehrenmitglieder sind von Beiträgen entbunden.

3.Fördermitglieder zahlen einen Mindestbeitrag von 12 Euro pro Jahr, können jedoch freiwillig einen höheren Beitrag leisten, um die Arbeit des Vereins zusätzlich zu unterstützen.

4.Der Stichtag zur Zahlung von Jahresbeiträgen ist grundsätzlich der 1. April eines Jahres. Zu diesem Tag werden die Beiträge fällig.

5.Zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes werden die Beiträge von Neumitgliedern, die nach dem 1. April eines Jahres beitreten, folgendermaßen erhoben:

a)Bei Beitritten bis zum 30. September eines Jahres wird der vollständige Jahresbeitrag unmittelbar nach dem Beitritt fällig.

b)Bei Beitritten zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember eines Jahres wird im Beitrittsjahr kein Beitrag mehr fällig. Der erste Jahresbeitrag wird in diesen Fällen erst zum 1. April des Folgejahres fällig.

6.Zahlungsverzug: Das Fördermitglied ist im Zahlungsverzug, wenn es nicht binnen 2 Wochen nach dem Beitragsstichtag seinen Beitrag entrichtet hat.

Die aktuelle Beitragsordnung von intaktiv kann hier als PDF heruntergeladen werden:

Beitragsordnung intaktiv vom 28.08.2016 (PDF-Download)