12 Jahre 12.12.2012 – § 1631 d streichen!

Heute vor 12 Jahren, am 12.12.2012, kam es im Deutschen Bundestag zu einem beschämenden Ereignis:

Mit der Verabschiedung des Paragraphen 1631 d des Bürgerlichen Gesetzbuches hat das Parlament es zum Recht der Eltern erklärt, ihren Söhne aus beliebigen Gründen die gesunde Penisvorhaut abschneiden zu lassen.

Damit setzte sich der Bundestag über ein Gerichtsurteil hinweg, welches ein halbes Jahr zuvor die sogenannte Jungenbeschneidung noch als strafbare Körperverletzung eingestuft hatte.

Dabei ist die sogenannte Beschneidung keinesfalls harmlos, sondern ein irreversibler und schwerwiegender Eingriff in die körperliche Integrität und Selbstbestimmung.

Während des Eingriffs, aber auch danach, kann es zu schweren Komplikationen wie Nachblutungen und Wundinfektionen kommen, die im schlimmsten Fall sogar zum Tod des Kindes führen können.

Doch auch ohne Komplikationen leiden viele Betroffene ihr Leben lang an den Folgen.

Davor müssen Jungen geschützt werden!

Wir fordern daher zum heutigen Jahrestag: Der Paragraph 1631 d des Bürgerlichen Gesetzbuches gehört ersatzlos gestrichen!

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