Worldwide Day of Genital Autonomy im Mai

Am 07.05.201WWDOGA4 jährt sich das sogenannte Kölner Urteil zum zweiten Mal. Im Jahr 2012 erklärte das Kölner Landgericht die medizinisch unnötige Vorhautamputation bei Jungen für unrechtmäßig und sprach damit Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung erstmals explizit zu.

Auch wenn diese Errungenschaft im Dezember 2012 durch das gegen das deutsche Grundgesetz und die Menschenwürde verstoßende „Beschneidungsgesetz“ (§ 1631 d BGB) revidiert wurde, soll mit dem „Worldwide Day of Genital Autonomy“ am 7. Mai an die zukunftsweisende Entscheidung des Landgerichtes erinnert werden.

MOGiS e.V., intaktiv und weitere Organisationen rufen daher zu einer Kundgebung in Köln am Mittwoch, den 07.05.2014 auf:

Beginn: 11:00 am Landgericht, Luxemburger Str. 101
Zentrale Kundgebung: 12:30, Roncalliplatz am Kölner Dom

MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene und pro familia NRW laden außerdem zu einem Wissenschaftlichen Symposium am Dienstag, den 06.05.2014 an der Universität Köln ein.

Mit einem internationalen Referentenkreis und Vertretern von Ärzten, Strafrechtlern und Religionsgemeinschaften bietet das Symposium ein hochwertiges und hochinteressantes Programm zum Thema „Genitale Autonomie: Körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung – von der Theorie zur Praxis“.